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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Amt Breitenburg ist bemüht, seine Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gem.§ 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Webseite ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.gemeinde-breitenburg.de.   

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit dem LBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei:

  • Es kann Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen erfüllen.
  • Formularfelder, die sich auf die Nutzenden selbst beziehen, vermitteln nicht den Zweck des jeweiligen Feldes über ein autocomplete-Attribut.
  • Formulare, die eine Datumauswahl enthalten, sind nicht vollständig mit der Tastatur erreichbar.
  • Bei einigen Formularen werden Captchas für den Spamschutz verwendet, die nicht barrierefrei auslesbar sind.
  • Nach Absenden eines Formulars wird der Fokus nicht automatisch auf die Bestätigungsmeldung gelegt, so das nicht ersichtlich ist, ob das Absenden erfolgreich war.
  • Das Prüfergebnis des W3C-HTML-Validators zeigt Fehler in der HTML-Syntax, so dass bei Screenreadern eventuell Probleme beim Umgang mit der Seite auftreten können.
  • Der Digitale Ortsplan ist nur eingeschränkt nutzbar. Die Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit nicht allem Anforderungen der BITV entsprechen kann. Eine Verbesserung der Tastatursteuerung wird jedoch angestrebt.
  • In nicht allen Bereichen der Website werden die individuellen Browsereinstellungen bzgl. der Schriftgröße übernommen.
  • Zitate werden nicht mit dem blockquote-Attribut ausgezeichnet.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24.09.2020 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Basis einer Selbstbewertung (www.bitvtest.de) erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt überprüft am: 07.12.2023

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter info(at)amt-breitenburg.de

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehender Mitteilungen ist:

Amt Breitenburg
Osterholz 5
25524 Breitenburg

Telefon: 04828/9900
Fax: 04828/99099
E-Mail: info(at)amt-breitenburg.de

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen des Durchsetzungsverfahrens haben Sie hier die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderung an die Barrierefreiheit zu stellen:

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Beschwerdestelle für Barrieren von Informationen öffentlicher Stellen
Karolinenweg 1
24105 Kiel
E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de
www.landtag.ltsh.de/beauftragte/beschwerdestelle-fuer-barrieren/

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.